Zuständigkeit
Die Arbeitsgerichte entscheiden über Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten. Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Verfahren finden Sie im Landesjustizportal.
Örtlich zuständig ist das Arbeitsgericht Göttingen für die Landkreise Göttingen und Northeim.
Unsere Rechtsantragsstelle hat zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung.