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Grußwort

Herzlich willkommen auf der Internetseite des Arbeitsgerichts Göttingen. Wir freuen uns, dass Sie sich über unser Gericht informieren.

Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen über unsere Aufgaben und Zuständigkeiten und Kontaktmöglichkeiten.

Das Arbeitsgericht Göttingen ist eines von 15 niedersächsischen Arbeitsgerichten. Der Gerichtsbezirk umfasst die Landkreise Göttingen (einschließlich des Altkreises Osterode am Harz) und Northeim. Am Gericht sind 15 Personen (vier Richter, zwei Beamte und neun Gerichtsangestellte) tätig.

Inhaltlich zuständig ist das Arbeitsgericht Göttingen im Wesentlichen für alle Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, insbesondere für Auseinandersetzungen über den Bestand des Arbeitsverhältnisses oder wechselseitige Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis. Auch für Streitigkeiten zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern, zum Beispiel über Mitbestimmungsrechte, ist das Arbeitsgericht zuständig.

Mit Ihren Klagen oder Anträgen können Sie sich an unsere Rechtsantragstelle wenden. Eine umfängliche, auf Ihren Sachverhalt zugeschnittene Rechtsberatung kann und darf hier allerdings nicht erfolgen. Dazu müssen Sie sich an die Prozessbevollmächtigten der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände oder an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt wenden.

Ziel des arbeitsgerichtlichen Verfahrens ist vorrangig ein Ausgleich der wechselseitigen Interessen im Rahmen einer Einigung der Parteien, so dass am Anfang - wenige Wochen nach Klageeingang – eine Güteverhandlung steht, die von einer Richterin oder einem Richter geleitet wird. Lässt sich eine Einigung nicht erzielen, entscheidet in der späteren streitigen Verhandlung eine der vier Kammern des Arbeitsgerichts unter dem Vorsitz einer Berufsrichterin oder eines Berufsrichters unter Mitwirkung von zwei ehrenamtlichen Richterinnen oder Richtern.

Wir hoffen, dass Sie hier die von Ihnen gewünschten Informationen finden. Sollte das nicht der Fall sein, können Sie gerne auch persönlich zu uns Kontakt aufnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Achim Schlesier

Direktor des Arbeitsgerichts

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