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Sycor GmbH verklagt Arineo GmbH und ehemalige Mitarbeiter wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens

Die Sycor GmbH hat die Arineo GmbH, ihren ehemaligen Geschäftsführer (Dr. Weinrich) und sechs weitere ehemalige Mitarbeiter vor dem Arbeitsgericht Göttingen auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz verklagt. Bei der Arineo GmbH handelt es sich um eine neu gegründete GmbH, die im gleichen Geschäftsgebiet wie die Klägerin tätig ist.

Die Sycor GmbH wirft den Beklagten ein wettbewerbswidriges Verhalten im Sinne von § 4 UWG vor. In diesem Zusammenhang beruft sie sich insbesondere darauf, dass die Beklagten durch ein langfristig geplantes Vorgehen zahlreiche Kunden und Mitarbeiter abgeworben haben sollen. Darüber hinaus habe die Gegenseite nur so getan, als ob sie eine „Employee Owned Company“ – ein mitarbeitergeführtes Unternehmen – habe gründen wollen. In Wirklichkeit sei es um die Verbreitung einer schlechten Stimmung innerhalb der Belegschaft, den Aufbau eines Konkurrenzunternehmens, das Abwerben von Kunden und Mitarbeitern sowie um die Schädigung der Klägerin als der damaligen Arbeitgeberin gegangen. Die Beklagten haben sich zu den Vorwürfen bisher nicht geäußert.

Das Arbeitsgericht muss im Laufe des Verfahrens klären, ob die Vorwürfe zutreffen und ob hierin tatsächlich ein unzulässiger Wettbewerb im Sinne von § 4 UWG gesehen werden kann.

Die Güteverhandlung findet am 30.10.2019 um 11.00 Uhr statt.

Aktenzeichen: 3 Ca 312/19

Vorsitzender Richter: Cornelius Kroeschell (St. Dir. ArbG)

Prozessbevollmächtigte Klägerin: Rechtsanwälte Freshfields, Bruckhaus, Deringer, Düsseldorf

Prozessbevollmächtigte Beklagte: Rechtsanwälte Schmidt, von der Osten & Huber, Essen

Abbildung von Briefköpfen mit Niedersachsenlogo und Zusatz Presse Bildrechte: MF

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.10.2019
zuletzt aktualisiert am:
13.11.2019

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