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Arbeitsgericht erklärt sich in dem Verfahren Sycor GmbH gegen Arineo GmbH für unzuständig

In dem Verfahren der Sycor GmbH gegen die Arineo GmbH, ihren ehemaligen Geschäftsführer (Dr. Weinrich) und sechs weitere ehemalige Mitarbeiter hat das Arbeitsgericht Göttingen den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für unzulässig erklärt und den Rechtstreit an das Landgericht Göttingen verwiesen.

Mit einem Verstoß gegen die vertraglichen bzw. nachvertraglichen Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis lassen sich die mit der Klage geltend gemachten Unterlassungs-, Schadenersatz- und Auskunftsansprüche nicht begründen. Ob die Abwerbemaßnahmen der Beklagten tatsächlich einen Verstoß gegen die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften des UWG darstellen oder nicht, muss nunmehr vom Landgericht Göttingen entschieden werden. Gegen den Rechtswegbeschluss wurden keine Rechtsmittel eingelegt.

Aktenzeichen:

3 Ca 312/19

Vorsitzender Richter:

Cornelius Kroeschell (Stv. Dir. ArbG)

Prozessbevollmächtigte Klägerin:

Rechtsanwälte Freshfields, Bruckhaus, Deringer, Düsseldorf

Prozessbevollmächtigte Beklagte:

Rechtsanwälte Schmidt, von der Osten & Huber, Essen



Presse Bildrechte: MF

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.01.2020

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