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Geschäftsverteilungsplan

des Arbeitsgerichts Göttingen


Der richterliche Geschäftsverteilungsplan legt fest, wie die eingehenden Verfahren auf die Kammern des Arbeitsgerichts verteilt werden. Ferner wird die Reihenfolge der Heranziehung der ehrenamtlichen Richter geregelt. Hierdurch wird dem Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 GG) Rechnung getragen. Die Verteilung der Verfahren auf die Kammern und die Heranziehung der ehrenamtlichen Richter müssen nach abstrakten Merkmalen geregelt sein, die bereits am Beginn eines jeden Jahres feststehen.

Der Geschäftsverteilungsplan wird jeweils für ein Jahr durch das Präsidium des Gerichts aufgestellt. Die Zusammensetzung des Präsidiums ist im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.

Bei dem Arbeitsgericht Göttingen werden die eingehenden Klagen nach einem bestimmten Berechnungsschlüssel in der Reihenfolge ihres Eingangs auf alle vier Kammern verteilt.

Mehrere Verfahren, die denselben Lebenssachverhalt betreffen (Zusammenhangssachen), und mehrere Verfahren zwischen denselben Parteien werden von derselben Kammer verhandelt.

Der vollständige Text des Geschäftsverteilungsplanes kann als PDF-Dokument durch Anklicken des nachstehenden Links angesehen werden: RiGVP ab 1.1.2024 (283,29 KB, PDF, nicht barrierefrei), . Zusatz zum RiGVP ab 1.1.2024 (372,26 KB, PDF, nicht barrierefrei), 1. Änderung RiGVP vom 15.03.2024 (PDF, 184 KB, nicht barrierefrei).

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